Datenschutz im Betrieb

Kameras im Betrieb – was ist erlaubt?

Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema. Sie ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – aber nicht überall und nicht ohne Einschränkungen.

Wann ist Videoüberwachung erlaubt?

→ Zum Schutz vor Einbruch oder Diebstahl (z. B. im Eingangsbereich)
→ Wenn Mitarbeiter und Betriebsrat informiert und einverstanden sind
→ Wenn die Kameras sichtbar angebracht und gekennzeichnet sind

Was ist verboten?

→ Heimliche Überwachung von Mitarbeitern
→ Kameras in Umkleideräumen, Toiletten oder anderen privaten Bereichen
→ Dauerhafte Aufzeichnung ohne konkreten Anlass

Merksatz: Videoüberwachung muss transparent sein – niemand darf heimlich beobachtet werden.