Kameras im Betrieb – was ist erlaubt?
Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema. Sie ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – aber nicht überall und nicht ohne Einschränkungen.
Wann ist Videoüberwachung erlaubt?
→ Zum Schutz vor Einbruch oder Diebstahl (z. B. im Eingangsbereich)
→ Wenn Mitarbeiter und Betriebsrat informiert und einverstanden sind
→ Wenn die Kameras sichtbar angebracht und gekennzeichnet sind
Was ist verboten?
→ Heimliche Überwachung von Mitarbeitern
→ Kameras in Umkleideräumen, Toiletten oder anderen privaten Bereichen
→ Dauerhafte Aufzeichnung ohne konkreten Anlass
Merksatz: Videoüberwachung muss transparent sein – niemand darf heimlich beobachtet werden.