Datenschutz im Betrieb

Datenschutz von Anfang an – was neue Mitarbeiter wissen müssen

Jeder neue Mitarbeiter muss auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist das Datengeheimnis? Das Datengeheimnis bedeutet: Wer im Beruf mit persönlichen Daten arbeitet, darf diese Daten nicht unbefugt weitergeben – auch nicht nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Was bedeutet das konkret?

→ Auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen gilt die Schweigepflicht für Daten, die Sie im Beruf kennengelernt haben
→ Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis muss schriftlich erfolgen
→ Sie gilt für alle Mitarbeiter – unabhängig von Position oder Abteilung