Bewerberdaten – besonders sensibel und besonders geschützt
Wenn sich jemand auf eine Stelle bewirbt, entstehen viele persönliche Daten: Lebenslauf, Zeugnisse, Fotos, manchmal auch Gesundheitsinformationen.
Was gilt für Bewerberdaten?
→ Bewerberdaten dürfen nur für das Bewerbungsverfahren genutzt werden
→ Nach Abschluss des Verfahrens müssen die Daten gelöscht werden (in der Regel nach 6 Monaten)
→ Bewerberdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
→ Bewerber haben das Recht, ihre Daten einsehen zu lassen
Merksatz: Auch Bewerber haben Datenschutzrechte – behandeln Sie ihre Unterlagen entsprechend sorgfältig.