Verpflichtung zum Datenschutz

Das Wichtigste auf einen Blick – Ihr Abschluss-Überblick

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben alle drei Datenschutz-Schulungen abgeschlossen. Hier ist eine letzte Zusammenfassung:

→ Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis gilt auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses
→ Der Datenschutzbeauftragte ist Ihr Ansprechpartner – nutzen Sie ihn
→ Neue Systeme, die Daten verarbeiten, brauchen möglicherweise eine Datenschutz-Folgenabschätzung
→ Das Verarbeitungsverzeichnis zeigt, welche Daten im Unternehmen verarbeitet werden
→ Externe Dienstleister müssen vertraglich zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet werden
Transparenz ist Pflicht – betroffene Personen müssen informiert werden
Fotos von Personen sind personenbezogene Daten und brauchen eine Einwilligung
→ Datenschutz ist ein dauerhafter Prozess – bleiben Sie informiert und wachsam

Sehr gut gemacht! Sie sind jetzt für Ihren Arbeitsalltag bestens vorbereitet.