Verpflichtung zum Datenschutz

Personalakten und Bewerbungen – besonders sensible Daten

Personalakten enthalten sehr sensible Daten: Gehaltsangaben, Krankmeldungen, Leistungsbeurteilungen. Diese Daten brauchen besonderen Schutz.

Wer darf Personalakten einsehen?

→ Die betroffene Person selbst (jederzeit)
→ Die Personalabteilung
→ Der direkte Vorgesetzte (nur in bestimmten Fällen)
→ Niemand sonst – ohne ausdrückliche Genehmigung

Was gilt für Bewerbungen?

→ Bewerberdaten dürfen nur für das Bewerbungsverfahren genutzt werden
→ Nach Abschluss des Verfahrens müssen die Daten gelöscht werden
→ Bewerber haben das Recht, ihre Daten einzusehen und löschen zu lassen