Wenn externe Firmen Daten verarbeiten – was Sie wissen müssen
Manchmal werden Aufgaben an externe Dienstleister vergeben, die dabei auch mit persönlichen Daten arbeiten. Das ist erlaubt – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Was muss geregelt sein?
→ Es muss einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag geben
→ Der Dienstleister muss die DSGVO einhalten
→ Das Unternehmen bleibt verantwortlich – auch wenn der Dienstleister die Daten verarbeitet
Beispiele für Auftragsverarbeiter:
→ IT-Dienstleister, die Server betreiben
→ Steuerberater, die Lohnabrechnungen erstellen
→ Druckdienstleister, die Rechnungen drucken und versenden
→ Cloud-Anbieter, bei denen Daten gespeichert werden
Merksatz: Auch wenn jemand anderes die Arbeit macht – die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.