Verpflichtung zum Datenschutz

Bevor es losgeht – warum manche Projekte eine Prüfung brauchen

Wenn ein Unternehmen ein neues System oder Verfahren einführen möchte, das viele oder besonders sensible Daten verarbeitet, muss vorher eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden.

Datenschutz-Folgenabschätzung = Eine Prüfung, die bewertet, welche Risiken ein neues Verfahren für die Privatsphäre von Menschen haben könnte – und wie diese Risiken verringert werden können.

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig?

→ Bei der Einführung von Videoüberwachungssystemen
→ Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten in großem Umfang
→ Bei der Nutzung von Systemen, die Menschen automatisch bewerten oder einordnen

Was bedeutet das für Sie als Mitarbeiter? Wenn Sie ein neues System einführen möchten, sprechen Sie vorher mit dem Datenschutzbeauftragten.