Wenn andere Unternehmen Daten verarbeiten – was gilt dann?
Manchmal werden Daten nicht nur im eigenen Unternehmen verarbeitet, sondern auch von externen Dienstleistern. Das nennt man Auftragsverarbeitung.
Auftragsverarbeitung = Ein anderes Unternehmen verarbeitet Daten in Ihrem Auftrag (z. B. ein IT-Dienstleister, ein Steuerberater, ein Druckdienstleister).
Was muss dabei beachtet werden?
→ Es muss ein schriftlicher Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden
→ Der Dienstleister muss garantieren, dass er die DSGVO einhält
→ Der Dienstleister darf die Daten nur für den vereinbarten Zweck nutzen
→ Das Unternehmen bleibt verantwortlich – auch wenn ein Dienstleister die Daten verarbeitet